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AGB's
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§1
Gültigkeit der
Bestimmungen moerser-markt führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle
zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert
vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und
sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch den moerser-markt gültig.
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§2
Vertragsabschluß
Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer
schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder Fax zu den Bedingungen
dieser AGB angenommen. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte
Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung per Brief oder Fax.
§3
Terminabsprachen Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich
schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.
Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender
Email-Korrespondenz an.
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§4
Verbindlichkeit eines Auftrags Für einen online, per Bestellformular
oder Anfrage per Email vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag
an den moerser-markt, wird dem Auftraggeber per Email eine Bestätigung
zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den
Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich
unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an den moerser-markt
auf dem Postweg zuzusenden oder zu faxen. Mit Zusendung der
schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die
Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist
der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.
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§5
Auftragsablauf und Garantievereinbarung Nach Erhalt der schriftlichen
Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt der
moerser-markt die Arbeit auf und erstellen innerhalb der
vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden
dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der
Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs
Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem
Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber
hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des
entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen
Preisliste.
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§6
Pflichten und Haftung des Auftraggebers Der Auftraggeber ist
verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf
eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und
eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen
voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und
Skripte, die der moerser-markt beschafft haben. Die Verantwortung für
eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der
Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt den moerser-markt von allen
Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens,
für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung
trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
§6a
Kündigung: Die
Kündigungsfrist für einen Eintrag beträgt 1 Monat vor Ablauf des
Rechnungsdatums.
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§7
Vergütung Die Vergütung für die erbrachten Webdesignleistungen
(Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.) sowie Gewährung der
Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten
Standardpreisliste des moerser-markt. Hiervon ausgenommen sind nur
individuell getroffene Festpreisvereinbarungen.
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§8
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme Die Vergütung ist nach Abnahme der
erbrachten Leistung fällig. Der moerser-markt stellen nach erfolgter
Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.
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§8a
Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von
maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen
und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert
werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine
Abnahme - nach Mahnung durch den moerser-markt - auch nach maximal 10
Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber
erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung
gestellt.
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§8b
Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem
Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner
verbindlich erteilten Bestellung, d.h. der moerser-markt behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete
Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen
Nichterfüllung.
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§8c
Bei Zahlungsverzug können der moerser-markt Verzugszinsen in Höhe von 6%
über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a.
verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens
bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im
Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
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§9
Zahlungsbedingungen Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der
jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder
getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.
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§10
Gewährleistung, Mängel Die der moerser-markt verpflichten sich, den
Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns
überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
Wir verpflichten uns bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen
Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung
(z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch
geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im
Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
Wir weisen darauf hin, dass auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme
(Gästebücher, Formular - Mailer etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken
beinhalten können. Der moerser-markt haften nicht für durch Mängel an
Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.
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§11
Haftungsbeschränkungen Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die
nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet der
moerser-markt bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter
Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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§12
Eigenwerbung Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der
moerser-markt die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten
etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der
Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner
Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch den
moerser-markt bearbeiteten Webseite nebst Email Adresse des
Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet dem
moerser-markt an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage
anzubringen.
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§13
Gerichtsstandort Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist Moers Gerichtsstandort.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§14
Schlussbestimmungen Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen
Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck
weitgehend erreichen. |